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VG Augsburg: Kosten der Ausbildung - keine Minderung des Erstattungsbetrags nach § 2 Abs. 2 S. 3 ErstVBayFHVR für die Zeit der Unterbrechung des Präsenzunterrichts während der Coronapandemie mangels Verzichts auf die Unterkunft
Urteil vom 27.09.2022 – Au 8 K 20.2779